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   OLG Hamm, 19.03.1992 - 6 U 294/91   

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https://dejure.org/1992,8284
OLG Hamm, 19.03.1992 - 6 U 294/91 (https://dejure.org/1992,8284)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.03.1992 - 6 U 294/91 (https://dejure.org/1992,8284)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. März 1992 - 6 U 294/91 (https://dejure.org/1992,8284)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.11.1967 - VI ZB 21/67

    Statthaftigkeit der Revision gegen Urteile über die Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.1992 - 6 U 294/91
    Auszugehen ist vielmehr davon, daß ein Kraftfahrzeugführer in erster Linie selbst darüber zu wachen hat, daß er nicht zuviel trinkt (vgl. BGH VersR 68, 197; OLG Frankfurt VersR 80, 287).
  • OLG Frankfurt, 12.11.1987 - 1 U 220/86

    Schadenersatzanspruch eines Beifahrers; Mitverschuldenseinwand; Alkoholisierter

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.1992 - 6 U 294/91
    Im übrigen kann ohnehin aus dem Umstand einer auf Alkoholgenuß hindeutenden Geruchswarhnehmung nicht ohne weiteres darauf geschlossen werden, ... daß die Fahrsicherheit dessen nicht mehr gewährleistet ist, von dem der Geruch ausgeht (vgl. OLG Frankfurt NZV 89, 111).
  • LG Aachen, 09.01.1986 - 2 O 480/85

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Handeln auf eigene Gefahr und in

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.1992 - 6 U 294/91
    Der gemeinsamen Fahrt war - anders als in den meisten Fällen, in denen bisher in der Rechtsprechung ein Mitverschulden des Beifahrers angenommen worden ist (vgl. etwa OLG Hamm - 27. ZS - ZfS 87, 290; LG Aachen NJW-RR 87, 670; OLG Koblenz VersR 89, 405) - kein gemeinsamens Zechen vorangegangen.
  • OLG Frankfurt, 13.06.1979 - 7 U 4/79
    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.1992 - 6 U 294/91
    Auszugehen ist vielmehr davon, daß ein Kraftfahrzeugführer in erster Linie selbst darüber zu wachen hat, daß er nicht zuviel trinkt (vgl. BGH VersR 68, 197; OLG Frankfurt VersR 80, 287).
  • OLG Koblenz, 21.12.1987 - 12 U 297/87

    Verkehrsunfall; Mitverschulden; Fahruntüchtig; Alkohol

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.1992 - 6 U 294/91
    Der gemeinsamen Fahrt war - anders als in den meisten Fällen, in denen bisher in der Rechtsprechung ein Mitverschulden des Beifahrers angenommen worden ist (vgl. etwa OLG Hamm - 27. ZS - ZfS 87, 290; LG Aachen NJW-RR 87, 670; OLG Koblenz VersR 89, 405) - kein gemeinsamens Zechen vorangegangen.
  • BGH, 21.04.1970 - VI ZR 13/69

    Begriff der absoluten Fahruntüchtigkeit; Bemessung des Schmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.1992 - 6 U 294/91
    An seine Sorgfalt dürfen aber keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH VersR 67, 82; 70, 624; KG ZfS 88, 378).
  • OLG Nürnberg, 30.05.1963 - 2 U 46/63

    Kauf eines Gebrauchtwagens; Kilometerleistung des Motors; Beurteilung des Wertes;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.1992 - 6 U 294/91
    Zur Begründung des Fahrlässigkeitsvorwurfs genügt es zwar, daß der Geschädigte bei zuzumutender Aufmerksamkeit ernstliche Zweifel an der Fahrsicherheit des Fahrers hätte haben müssen (vgl. BGH VM 71, 45; DAR 63, 300; OLG Hamm - 27. ZS - ZfS 87, 290).
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